Jahreskarte Behinderte gem. § 29 b StVO
€ 7,00
An dauernd stark gehbehinderte Personen, welche im Besitz eines neuen EU-gerechten Behinderten-Parkausweises mit Lichtbild (Originalfarbe blau) sind, bzw. welche noch einen Ausweis nach § 29b der StVO besitzen und ein Fahrzeug der Kat. PKW benützen, das eine für den behindertengerechten Betrieb erforderliche, abweichende Typisierung aufweist (Behinderten-Fahrzeug), wird eine eigens dafür vorgesehene Jahreskarte ausgegeben. Voraussetzung hiefür ist jedoch der Nachweis des entsprechenden Ausweises und der Nachweis der entsprechenden Typisierung. Bei vergleichbaren ausländischen Behindertennachweisen kann vom Vorstand die Ausgabe einer Behinderten-Jahreskarte bewilligt werden. Diese Jahreskarte ist nicht übertragbar und gilt nur auf der Felbertauernstraße. Der Begünstigte muss als Halter des Fahrzeuges anlässlich des Passierens der Mautstelle im Fahrzeug anwesend sein, dieses aber nicht selbst lenken.
Voraussetzungen für den Erwerb:
- Vorlage eines Behindertenausweises gemäß § 29b StVO.
- Eintragung einer Einschränkung Ihrer eigenen Lenkbefugnis (Führerschein) auf den Betrieb eines behindertengerecht umgebauten Kraftfahrzeugs im gültigen Führerschein (zumindest Eintragung der Einschränkung auf Automatikgetriebe).
Die Jahreskarte für behinderte Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt.
Antragsformular_Jahreskarte__29b_Mail.pdf