MIT DEM TRAKTOR DURCH DEN FELBERTAUERNTUNNEL Beim Felbertauerntunnel, dem Herzstück der Felbertauernstraße, handelt es sich um eine Autostraße gemäß § 47 Straßenverkehrsordnung. Der Tunnel darf daher nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf. Die Felbertauernstraße AG bietet als besonderes Service die Möglichkeit zur Eigendurchfahrt von Traktoren oder bereiften Baufahrzeugen (Mindest-Fahrgeschwindigkeit 30 km/h) an. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich in der Zeit von 23:00 bis 04:00 Uhr und bei geringem Verkehrsaufkommen. Da für die Eigendurchfahrt dieser Fahrzeuge eine Tunnelsperre notwendig ist, ist eine Anmeldung in der Überwachungszentrale (Tel. Nr. 04875/8806-11) durch den Nutzer spätestens einen Arbeitstag vor der beabsichtigten Durchfahrt notwendig. Für Tunnelsperren ist eine Gebühr von € 37,00 pro Fahrzeug zu entrichten. Anmeldung Traktordurchfahrt: 0043/(0)4875/8806-11