Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt seit 1997 die Vignettenpflicht. Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 t hzG (höchstzulässigem Gesamtgewicht) muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße eine Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig online gekauft sein.

Durch eine Änderung des Bundesstraßenmautgesetzes ist die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kiefersfelden/Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd nunmehr ohne Vignette befahrbar.

Felbertauern-Kunden empfehlen wir daher bis zur Abfahrt Kufstein Süd auf der Autobahn zu bleiben! Nur auf diesem Weg entgehen Sie den Verkehrseinschränkungen durch die Dosierampel auf der B 171 Tiroler Straße.

Achtung: Fahrzeuge über 3,5t hzG unterliegen jedoch auch auf dem Teilstück Staatsgrenze bis „Kufstein Süd“ weiterhin der GO-Maut!